Mecklenburg-Vorpommern gewährt Bildungsfreistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz, in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr.
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme im Rahmen der Fachkräftestrategie.
Zuständig ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Mecklenburg-Vorpommern gewährt Bildungsfreistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz, in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr.
Landesförderung
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme im Rahmen der Fachkräftestrategie.
Zuständige Stellen
Zuständig ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
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Häufige Fragen zu Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern gewährt Bildungsfreistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz, in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr.
Welche Landesförderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme im Rahmen der Fachkräftestrategie.
Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für Weiterbildungsfragen zuständig?
Zuständig ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.