Bildungsurlaub & Förderung

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen: NRW gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, eine

NRW gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, eines der ältesten Bildungsurlaubsgesetze Deutschlands.

NRW fördert Weiterbildung zusätzlich über den Bildungsscheck NRW und weitere Landesprogramme, oft in Kombination mit Bundesmitteln nutzbar.

Zuständig ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder Bezirksregierungen.

Bildungsurlaub / Bildungszeit

NRW gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, eines der ältesten Bildungsurlaubsgesetze Deutschlands.

Landesförderung

NRW fördert Weiterbildung zusätzlich über den Bildungsscheck NRW und weitere Landesprogramme, oft in Kombination mit Bundesmitteln nutzbar.

Zuständige Stellen

Zuständig ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder Bezirksregierungen.

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Für konkrete Beratung und Anmeldung sind Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Bildungsträger vor Ort zuständig. Finde deine Stadt über die Suche:

Häufige Fragen zu Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Nordrhein-Westfalen?

NRW gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, eines der ältesten Bildungsurlaubsgesetze Deutschlands.

Welche Landesförderung gibt es in Nordrhein-Westfalen?

NRW fördert Weiterbildung zusätzlich über den Bildungsscheck NRW und weitere Landesprogramme, oft in Kombination mit Bundesmitteln nutzbar.

Wer ist in Nordrhein-Westfalen für Weiterbildungsfragen zuständig?

Zuständig ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder Bezirksregierungen.

Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.