Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.
Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.
Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.
Landesförderung
Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.
Zuständige Stellen
Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
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Häufige Fragen zu Weiterbildung in Niedersachsen
Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Niedersachsen?
Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.
Welche Landesförderung gibt es in Niedersachsen?
Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.
Wer ist in Niedersachsen für Weiterbildungsfragen zuständig?
Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.