Bildungsurlaub & Förderung

Weiterbildung in Niedersachsen

Weiterbildung in Niedersachsen: Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsene

Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.

Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.

Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.

Landesförderung

Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.

Zuständige Stellen

Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

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Für konkrete Beratung und Anmeldung sind Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Bildungsträger vor Ort zuständig. Finde deine Stadt über die Suche:

Häufige Fragen zu Weiterbildung in Niedersachsen

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Niedersachsen?

Niedersachsen gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz, nutzbar für berufliche und politische Weiterbildung.

Welche Landesförderung gibt es in Niedersachsen?

Niedersachsen fördert Weiterbildung über eigene Landesprogramme, ergänzend zu Bundesangeboten.

Wer ist in Niedersachsen für Weiterbildungsfragen zuständig?

Zuständig ist das Niedersächsische Kultusministerium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.