Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.
Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.
Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.
Landesförderung
Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.
Zuständige Stellen
Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.
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Häufige Fragen zu Weiterbildung in Baden-Württemberg
Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.
Welche Landesförderung gibt es in Baden-Württemberg?
Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.
Wer ist in Baden-Württemberg für Weiterbildungsfragen zuständig?
Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.
Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.