Bildungsurlaub & Förderung

Weiterbildung in Baden-Württemberg

Weiterbildung in Baden-Württemberg: Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjah

Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.

Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.

Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.

Landesförderung

Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.

Zuständige Stellen

Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.

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Für konkrete Beratung und Anmeldung sind Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Bildungsträger vor Ort zuständig. Finde deine Stadt über die Suche:

Häufige Fragen zu Weiterbildung in Baden-Württemberg

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.

Welche Landesförderung gibt es in Baden-Württemberg?

Der Landesförderung ergänzt Bundesprogramme wie den Bildungsgutschein und das Aufstiegs-BAföG um eigene Zuschüsse, etwa im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Landes.

Wer ist in Baden-Württemberg für Weiterbildungsfragen zuständig?

Zuständig für Bildungszeit-Fragen ist das Regierungspräsidium, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort.

Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.