Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.
Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.
Landesförderung
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.
Zuständige Stellen
Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
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Häufige Fragen zu Weiterbildung in Schleswig-Holstein
Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.
Welche Landesförderung gibt es in Schleswig-Holstein?
Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.
Wer ist in Schleswig-Holstein für Weiterbildungsfragen zuständig?
Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.
Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.