Bildungsurlaub & Förderung

Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Weiterbildung in Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.

Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.

Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.

Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.

Landesförderung

Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.

Zuständige Stellen

Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

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Für konkrete Beratung und Anmeldung sind Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Bildungsträger vor Ort zuständig. Finde deine Stadt über die Suche:

Häufige Fragen zu Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein gewährt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr nach dem Bildungsurlaubsgesetz.

Welche Landesförderung gibt es in Schleswig-Holstein?

Das Land fördert Weiterbildung ergänzend über eigene Programme, oft in Verbindung mit ESF-Mitteln.

Wer ist in Schleswig-Holstein für Weiterbildungsfragen zuständig?

Zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, für Fördermittel meist die Agentur für Arbeit.

Angaben nach öffentlich dokumentierter Rechtslage, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Landesbehörde.