Förderprogramm

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung, in den meisten Bundesländern zwischen fünf und zehn Arbeitstagen pro Jahr oder Doppeljahr, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung, in den meisten Bundesländern zwischen fünf und zehn Arbeitstagen pro Jahr oder Doppeljahr, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Häufige Fragen zu Bildungsurlaub / Bildungszeit

Wer kann Bildungsurlaub / Bildungszeit beantragen?

Die genauen Voraussetzungen findest du im Text oben, sie hängen vom jeweiligen Programm ab.

Wo beantrage ich Bildungsurlaub / Bildungszeit?

Meist läuft die Beantragung über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine zuständige Landesbehörde, je nach Programm.