Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt, ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung. Doch nicht überall in Deutschland gilt er gleich.
Bayern und Sachsen: keine gesetzliche Regelung
Diese beiden Bundesländer haben bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub eingeführt. Freistellungen sind hier meist Sache tarifvertraglicher oder betrieblicher Vereinbarungen.
Fünf Tage pro Jahr
Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gewähren fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.
Zehn Tage in zwei Jahren
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland (mit sechs Tagen pro Jahr) gewähren großzügigere Regelungen, teils über einen Zweijahreszeitraum verteilt.
Was zählt als Bildungsurlaub?
Je nach Bundesland zählen nicht nur berufliche, sondern auch politische oder allgemeine Weiterbildungen sowie ehrenamtliche Qualifizierungen als Bildungsurlaub, das lohnt einen Blick ins jeweilige Landesgesetz.