Mittelstadt in Baden-Württemberg

Weiterbildung in Kehl

Für Kehl gilt das Weiterbildungsrecht von Baden-Württemberg.

38.721Einwohner
Platz 303nach Größe in Deutschland
Offizielle Website: KehlWeiterbildungsberatung, VHS und lokale Angebote findest du direkt bei der Stadt: www.kehl.de
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Kurz gesagt

Für Beratung zur Weiterbildung in Kehl sind Agentur für Arbeit, Jobcenter oder die Volkshochschule vor Ort zuständig. Welche Regeln zu Bildungsurlaub und Landesförderung gelten, bestimmt das Recht von Baden-Württemberg.

Kehl liegt im Geltungsbereich des Weiterbildungsrechts von Baden-Württemberg. Diese Seite fasst zusammen, was hier gilt. Mit rund 38.721 Einwohnern liegt Kehl in Baden-Württemberg.

Weiterbildungsangebot vor Ort

Kehl hat eine solide Weiterbildungslandschaft mit mehreren Trägern vor Ort, für spezialisierte Angebote lohnt oft auch ein Blick auf Online- und Fernstudienformate.

Weiterbildungsrecht in Baden-Württemberg

Bildungsurlaub, Bildungszeit und Landesförderung regelt jedes Bundesland eigenständig. Die Details für Baden-Württemberg findest du auf der jeweiligen Bundesland-Seite dieser Website.

Beratung und Förderung

Für eine individuelle Beratung zu Weiterbildung und passenden Förderprogrammen in Kehl ist die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter der erste Ansprechpartner, ergänzt durch die Bildungsberatung der IHK oder Handwerkskammer.

Weiterbildungsrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.

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Stadtdaten Kehl

Einwohner
38.721
Postleitzahl
77694

Häufige Fragen

Wo finde ich Weiterbildungsangebote in Kehl?

Anlaufstellen sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die örtliche Volkshochschule sowie IHK- oder Handwerkskammer-Bildungszentren. Die offizielle Stadt-Website führt meist zu den lokalen Kontakten.

Habe ich in Kehl Anspruch auf Bildungsurlaub?

Baden-Württemberg gewährt Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz: fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Beschäftigte, auch für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeit nutzbar, nicht nur berufliche Fortbildung.

Welche Förderung kommt für mich in Frage?

Das hängt von deiner Situation ab: Arbeitslose nutzen meist den Bildungsgutschein, Beschäftigte das Qualifizierungschancengesetz, angehende Meister das Aufstiegs-BAföG. Eine Beratung bei der Agentur für Arbeit klärt die Details.