Glossar · F

Fernunterrichtsschutzgesetz

Ein Gesetz, das Teilnehmende von Fernlehrgängen vor unseriösen Anbietern schützt, unter anderem durch eine Zulassungspflicht der Zentralstelle für Fernunterricht.

Ein Gesetz, das Teilnehmende von Fernlehrgängen vor unseriösen Anbietern schützt, unter anderem durch eine Zulassungspflicht der Zentralstelle für Fernunterricht.