Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung, in den meisten Bundesländern zwischen fünf und zehn Arbeitstagen pro Jahr.
Bildungsurlaub
Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung, in den meisten Bundesländern zwischen fünf und zehn Arbeitstagen pro Jahr.